Der BPR wird alle vier Jahre gemäß § 10ff. des Landes-Personalvertretungsgesetzes gewählt. Dabei wählen Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer und Beamtinnen bzw. Beamte jeweils eigene Kandidaten (Gruppenwahl gem. §15 LPersVG und § 25 WOLPersVG). Wahlberechtigte Beschäftigte und die in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften können Wahlvorschläge machen. Für die Wahl des Bezirkspersonalrates gelten die
soweit sich aus den
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