| Der BPR wird alle vier Jahre gemäß § 10ff. des Landes-Personalvertretungsgesetzes gewählt. Dabei wählen Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer und Beamtinnen bzw. Beamte jeweils eigene Kandidaten (Gruppenwahl gem. §15 LPersVG und § 25 WOLPersVG). Wahlberechtigte Beschäftigte und die in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften können Wahlvorschläge machen. Für die Wahl des Bezirkspersonalrates gelten die
soweit sich aus den
Die nächsten Wahlen finden im Frühjahr 2029 statt. |
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