Der BPR wird alle vier Jahre gemäß § 10ff. des Landes-Personalvertretungsgesetzes gewählt. Dabei wählen Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer und Beamtinnen bzw. Beamte jeweils eigene Kandidaten (Gruppenwahl gem. §15 LPersVG und § 25 WOLPersVG). Wahlberechtigte Beschäftigte und die in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften können Wahlvorschläge machen.
Für die Wahl des Bezirkspersonalrates gelten die
- §§ 1 bis 30 der Wahlordnung des Landespersonalvertretungsgesetzes (WOLPersVG),
soweit sich aus den
- §§ 33 bis 41 WOLPersVG (Wahl der Stufenvertretung - Bezirkspersonalrat)
- §§ 42 bis 44 WOLPersVG (Wahl des Hauptpersonalrats)
nichts anderes ergibt.
Die nächsten Wahlen finden am 08.05.2025 statt.
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